Unsere Satzung

beschreibt den Leitgedanken unseres bürgerschaftlichen Engagements für das Gemeinwesen in der Stadt Haltern am See.

Verantwortung und Engagement

Die Grundordnung unserer Stiftung ist in der Satzung verankert, die von der Bezirksregierung Münster (Stiftungsaufsichtsbehörde des Landes NRW) mit Wirkung zum 1. Juni 2006 anerkannt worden ist.

In der Satzung wurde der Gedanke niedergelegt, dass die Stiftung Ausdruck der Verantwortung und des bürgerschaftlichen Engagements Halterner Bürger für die Menschen und für das Gemeinwesen in ihrer Stadt ist. Darüber hinaus wohnt der Stiftung der in der Verfassung der Bundesrepublik verankerte Gedanke inne, dass Eigentum auch verpflichtet.
 

Weitere rechtliche Informationen für interessierte Bürger ergeben sich aus unserer Satzung, die als
PDF-Dokument (Stand 08.05.2023)
herunter geladen werden kann.


Stiften auch Sie mit uns Gutes in Haltern am See!